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Erstellung eines Schutzkonzeptes

Was tun, wenn im Lockdown nur wenige Kinder in der Notgruppe den Kindergarten besuchen und die pädagogische Arbeit am Kind darunter leidet? Diese Frage  stellte das Kindergarten-Team jedoch vor eine neue Herausforderung und in unzähligen  kleinen und großen Gruppenarbeiten erstellte  man sich ein Schutzkonzept. Der Schutz von Kindern ist im Bundeskinderschutzgesetz gesetzlich verankert und eine zentrale und wichtige Aufgabe für jede Einrichtung.

 

„Du hast das Recht, so zu sein, wie du bist, du musst dich nicht verstellen und so sein, wie Erwachsene wollen. Du hast ein Recht auf den heutigen Tag, jeder Tag deines Lebens gehört dir, keinem sonst. Du Kind, wirst nicht erst Mensch, du bist ein Mensch.“ Diese Worte von Janusz Korczak in der Einleitung des Schutzkonzeptes zeigen sich immer wieder in praktischen und theoretischen Aspekten:

 

Den Kindern soll ein sicherer Lern-, Entwicklungs- und Lebensraum geboten werden, in dem sie sich wohl fühlen und die Eltern sollen den Fachkräften ihre Kinder mit einem positiven Gefühl anvertrauen. Mit dem 13-seitigen  Schutzkonzept wurde ein Leitfaden zur Handlungssicherheit für alle Kinder, Erziehungsberechtigten und für das pädagogisches Personal geschaffen. Das gesamte Schutzkonzept kann bei Interesse auf der Homepage des Kindergarten nachgelesen werden.

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